art apartments vermietungs GmbH

1. Vermietung von Zimmern, Miete und Vertragspartner
art apartments vermiertung GmbH vermietet Ferienwohnungen und Monteur-Zimmer in Berlin. Der Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Zimmers. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die art apartments vermietungs GmbH. Die Bedingungen für den Abschluss des Mietvertrages werden von der art apartments vermietungs GmbH bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden.
Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in einem für den vorgesehenen gewerblichen Zweck grundsätzlich geeigneten Zustand. Die Räume dürfen nur für die nach den jeweiligen behördlichen Bestimmungen zulässigen und wie genannten Zweck benutzt werden. Abänderungen des Nutzungszwecks bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Wird die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen versagt, so steht dem Mieter weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Leistungsverweigerungsrecht zu. § 540, 565 BGB entfallen.
Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung wird ausschließlich ausgeschlossen. Im Falle einer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung haftet der Hauptmieter für alle schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen seines Untermieters oder desjenigen, dem er den Gebrauch der Mieträume überlassen hat, wie für eigenes Verschulden.
Die verschuldenstunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 538 BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.

2.  Vorauszahlung der Miete
2.1. Fälligkeit und Zahlung
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt in dem die art apartments vermietungs GmbH die Buchung des Zimmers bestätigt. Die Miete kann zunächst bezahlt werden durch Überweisung auf das Konto des Vermieters; die Bankverbindung des Vermieters wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Miete ist aber spätestens bei Bezug des Zimmers durch den Mieter an den Vermieter zahlbar. Der Vermieter nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung.
2.2. Verzug
Mit Bezug des Zimmers ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.
2.3. Schlüssel, Kaution
Der Mieter übernimmt mit Übergabe der Mietsache jeweils mindestens 2 Sätze Schlüssel (Wohnungstür und Haustür) vom Vermieter. Hierfür wird vom Mieter eine Kaution in Höhe von 25,00 EUR je Schlüsselsatz geleistet. Sämtliche Schlüssel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter herauszugeben. Für jeden nicht abgegebenen Schlüsselsatz wird die Kaution von jeweils 25,00 EUR fällig und verrechnet.
2.4.  Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist das Land Berlin.

3.  Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1. schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages bei der art apartments vermietungs GmbH gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.
3.2. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:
3.2.1. Kündigung
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

 Die Kündigung wird erklärt entspricht einem Schadensersatz von: 

 mehr als 21 Tage

0 % 

 21 Tage

20 % 

16 bis 20 Tage

40 % 

 11 bis 15 Tage

60 % 

 6 - 10 Tage

80 % 

0 bis 5 Tage

100 % 

 vor Beginn des Mietverhältnisses

 des vertraglich vereinbarten Mietpreises


Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Über Kreditkarten getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten.
3.2.2. Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.
3.2.3. Kündigung von Gruppenreiseverträgen
Reduzierungen der Personenzahl von bis zu 10% der Gruppenstärke können bis zwei Tage vor Anreise kostenlos in schriftlicher Form vorgenommen werden. Bei Reduzierungen der Gruppenstärke von mehr als 10% innerhalb der 21 Tage Stornofrist oder Unterlassung der Reduzierungsmeldung im ersten Fall wird die gesamte Differenz zur angemeldeten Personenzahl wie eine Kündigung innerhalb der Stornofristen behandelt.
3.2.4. Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter
Die art apartments vermietungs GmbH werden sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden sei.

4. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin in dem das vermietete Zimmer belegen ist der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.

5. Reisevertragsrecht
Die art apartments vermietungs GmbH ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

6. Sonstige Vereinbarungen
Der Vermieter oder/und sein Beauftragter können die Mieträume nach vorheriger Benachrichtigung während der Geschäftszeiten zur Prüfung ihres Zustands oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Bei Gefahr ist ihnen der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
Will der Vermieter das Grundstück verkaufen, so darf er oder / und sein Beauftragter die Mieträume nach vorheriger Benachrichtigung zusammen mit dem Kaufinteressenten während der Geschäftszeiten betreten. Bei erfolgtem Verkauf gilt ein Sonderkündigungsrecht (in schriftlicher Form) von jeweils 2 Monaten zum Quartalsende.
Außerhalb der Mieträume, also in bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räumen, dürfen keinerlei Gegenstände (Kisten, Waren und dergleichen) abgestellt oder gelagert werden. Erteilt der Vermieter in Ausnahmefällen seine Zustimmung zu einer solchen Lagerung, so haftet der Mieter für alle hierdurch entstehenden Schäden. Desgleichen gilt außerhalb der Mieträume für Arbeiten jeglicher Art. Diese sind ebenfalls untersagt.
Haustüren sind stets verschlossen zu halten.
Das Abstellen von PKWs o.ä. Fahrzeuge auf dem Grundstück ist untersagt.

6. Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Berlin im Januar 2010

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vertreten durch die Geschäftsführer:
Edward Bak
Jost Haberland
Chausseestraße 27
10115 Berlin
Fon: +49 (0)30 20 91 18 29
Fax: +49 (0)30 20 91 18 29